Bewegung - Gesundheit - Rehabilitation B. Sc.
Leipzig UniversityDauer
6 Semester
Sprache
Deutsch & Englisch
Studiengebühren
Keine Studiengebühren
Frist
Siehe Universität
Über diesen Studiengang
Der Bachelorstudiengang verfolgt die Leitidee, Absolventinnen und Absolventen für Interventions- und Beratungstätigkeiten auf wissenschaftlicher Basis in verschiedenen Kontexten des gesundheitsorientierten Sports zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu führen. Es wird bereits frühzeitig im Studium auf Fragen der Gesundheitsförderung und Rehabilitation eingegangen und die Rolle von Sport und Bewegung für einen gesunden Lebensstil über die Lebensspanne betrachtet. Der Studiengang eröffnet auf Grund seiner umfangreichen Ausbildung vielfältige Möglichkeiten der Berufsausübung, die sowohl mit beratenden, anleitenden, vermittelnden, koordinierenden als auch organisational - verwaltenden Arbeiten einhergeht.
ECTS
180 ECTS
Karrierewege
Studiengangdetails
- Praktikum erforderlich
- Abschlussarbeit erforderlich
Offizielle Dokumente
Benötigte Dokumente
Allgemeine Anforderungen für Bachelor Studiengänge in Deutschland. Studiengangsspezifische Anforderungen werden angezeigt, sobald Sie eine Reise für diesen Studiengang beginnen.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
- Gültiger Reisepass (Kopie der Passbildseite)
- Biometrisches Passfoto
- Beglaubigte Übersetzung des Schulabschlusszeugnisses
Akademische Anforderungen
Anerkanntes Schulabschlusszeugnis (HZB)
Ein Schulabschluss, der Sie in Ihrem Heimatland zum Hochschulstudium berechtigt und in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt ist. Prüfen Sie anabin sowie das Verfahren der Hochschule bzw. von uni-assist. Dreemli trifft keine Anerkennungs- oder Zulassungsentscheidungen. Über die Anerkennung entscheiden anabin, uni-assist und/oder die Hochschule.
Häufig gestellte Fragen
Kurze Antworten auf die häufigsten Fragen zur Bewerbung für dieses Programm.
Land & Bewerbungsschritte
Schritt für Schritt von der Bundeslandwahl bis zum Aufenthaltstitel.
